MVZ | Praxis­beratung

MVZ Gründung | MVZ Beratung

Die Gründung von medi­zi­ni­schen Versor­gungs­zen­tren (MVZ) als alter­na­tive Praxis­struktur erfährt seit Inkraft­treten des GKV-Versor­gungs­stär­kungs­ge­setzes (2015) anhaltend wachsende Beliebt­heit. Als Zusam­men­schluss von Human­me­di­zi­nern, Zahn­me­di­zi­nern oder auch als Ein-Personen-MVZ stellen medi­zi­ni­sche Versor­gungs­zen­tren eine eigene Orga­ni­sa­ti­ons­form in der ambu­lanten Versor­gung dar, die bei solider Planung einige Vorteile für Ärzte und Zahnärzte mit sich bringen kann.

Hier erfahren Sie, worauf zu achten ist, wenn Sie ein MVZ gründen wollen, welche Chancen und Risiken sich ergeben und wie wir Sie mit unserer Beratung unter­stützen können.

Wer darf ein MVZ gründen?

  • zuge­las­sene Kassen­ärzte und Vertrags­zahn­ärzte
  • zuge­las­sene Kliniken
  • Erbringer nicht­ärzt­li­cher Dialy­se­leis­tungen nach § 126 Abs. 3 SGB V
  • gemein­nüt­zige Träger, die an der vertrags­ärzt­li­chen Versor­gung teil­nehmen
  • Kommunen (insb. Land­kreise, Städte und Gemeinden)

Ein MVZ kann von einem oder mehreren zuge­las­senen Vertrags­ärzten bzw. ‑zahn­ärzten gegründet werden. Der Vertrags­arzt/-zahnarzt muss nicht zwangs­läufig selbst im MVZ tätig sein, kann es aber. In diesem Fall wird seine Zulassung durch die Zulassung des MVZ über­la­gert.

Für ein Z‑MVZ ist nur ein zahn­ärzt­li­cher Leiter bzw. eine zahn­ärzt­liche Leiterin erfor­der­lich, während ein fach­über­grei­fendes MVZ sowohl einen ärzt­li­chen als auch einen zahn­ärzt­li­chen Leiter benötigt. Beide müssen entweder für mindes­tens 20 Stunden pro Woche in Anstel­lung oder als zuge­las­sener Vertrags(zahn)arzt bzw. zuge­las­sene Vertrags(zahn)ärztin mit Teil- oder Voll­zu­las­sung tätig sein.

Zulässige MVZ-Rechts­formen

Gemäß § 95 Absatz 6 des Sozi­al­ge­setz­buchs V sind für die Gründung eines MVZ bestimmte Rechts­formen erlaubt, darunter die Gesell­schaft bürger­li­chen Rechts (GbR), die GmbH (Gesell­schaft mit beschränkter Haftung) sowie die einge­tra­gene Genos­sen­schaft (eG). Wenn das MVZ als GmbH gegründet wird, ist es erfor­der­lich, dass die Gesell­schafter des MVZ als Bürgen eine selbst­schuld­ne­ri­sche Bürg­schafts­er­klä­rung abgeben.

Welche Vorteile bietet eine MVZ-Gründung?

Wer mit seiner Praxis wachsen möchte, wird mittel- bis lang­fristig über die Gründung eines ärzt­li­chen oder zahn­ärzt­li­chen MVZ nach­denken, da die Anzahl der Zulas­sungen je Praxis und Inhaberin bzw. Inhaber auf drei volle Ange­stell­ten­zu­las­sungen beschränkt ist. Die Gründung eines MVZ hat dabei entschei­dende Vorteile gegenüber der Gründung einer Berufs­aus­übungs­ge­mein­schaft (BAG).

Unter­schiede von BAG und MVZ

Das 2015 erlassene GKV-Versor­gungs­stär­kungs­ge­setz hob einen wesent­li­chen Unter­schied zwischen einer BAG und einem MVZ auf: Die inter­dis­zi­pli­näre Versor­gung durch fach­über­grei­fende Zusam­men­schlüsse war bis zu diesem Zeitpunkt den Gemein­schafts­praxen vorbe­halten. Seit Inkraft­treten des GKV-Versor­gungs­stär­kungs­ge­setzes dürfen Medi­zi­ne­rinnen und Mediziner gleicher Fach­rich­tung auch ein MVZ als ärztliche oder zahn­ärzt­liche Koope­ra­ti­ons­form gründen.

Unter­schei­dungs­merk­male zwischen BAG und MVZ finden sich jedoch in der Rechts­form, der Zulassung und den Anstel­lungs­mög­lich­keiten von Ärzten und Zahn­ärzten. Je nach Berufs­ord­nung der einzelnen Bundes­länder ist die Gründung einer Berufs­aus­übungs­ge­mein­schaft oftmals nur als juris­ti­sche Person des Privat­rechts möglich.

Ärzte und Zahnärzte, die ein MVZ gründen wollen, haben verschie­dene Optionen bei der Rechts­form des Unter­nehmens. (Zahn-)Medizinische Versor­gungs­zen­tren können demnach als Perso­nen­ge­sell­schaft (GbR), Part­ner­schafts­ge­sell­schaft (PartG), einge­tra­gene Genos­sen­schaft (eG), Gesell­schaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder in einer öffent­li­chen Rechts­form gegründet werden.

Während in Berufs­aus­übungs­ge­mein­schaften jeder Arzt oder Zahnarzt eine eigene Zulassung erhält, wird das MVZ als Ganzes zuge­lassen. Die MVZ-Gründung setzt voraus, dass der ärztliche Leiter bzw. die ärztliche Leiterin selbst als Vertrags­arzt, Vertrags­ärztin oder ange­stellt im MVZ tätig ist. Darüber hinaus bietet ein MVZ im Gegensatz zur BAG die Möglich­keit, eine unbe­grenzte Anzahl von (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzten zu beschäf­tigen.

Ein MVZ gründen: Die Poten­ziale im Überblick
  • Anstel­lung unein­ge­schränkt vieler Ärzte bzw. Zahnärzte möglich
  • flexi­blere Arbeits­zeit­mo­delle für (zahn-)ärztliche Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer
  • keine zahlen­mä­ßige Beschrän­kung bei Fili­al­bil­dungen
  • Bestän­dig­keit in der werb­li­chen Außen­wir­kung auch bei ausschei­denden Ärztinnen und Ärzten
  • Kosten­ein­spa­rungen durch Synergie-Effekte
  • geregelte Nachfolge durch konti­nu­ier­liche Nach­be­set­zung einer (Zahn-)Arztstelle
  • weniger Verwal­tungs­auf­wand für den einzelnen Arzt bzw. Zahnarzt

Vor der MVZ-Gründung: Mach­bar­keit prüfen

Die MVZ-Gründung ist eine komplexe Ange­le­gen­heit, die gut geplant und kompetent begleitet werden will.

Bevor Sie ein MVZ gründen, ist zu klären: Was wollen Sie mit der Gründung erreichen? Welche Ziele streben Sie für Ihr Unter­nehmen und welche für sich ganz persön­lich an? Sind Ihre aktuellen Praxis­po­ten­ziale bereits ausge­schöpft?

Ein MVZ birgt Wachs­tums­chancen, aber auch Risiken

Der Bedarf steigt in Bezug auf:

  • solide Finan­zie­rung
  • belast­bare Manage­ment­struk­turen
  • struk­tu­rierte Arbeits­ab­läufe
  • verläss­li­ches Risi­ko­ma­nage­ment
  • geprüfte Rechts­si­cher­heit
  • u.v.m.

Mit unserer Mach­bar­keits­studie sicher ans Ziel

Mit dem Instru­ment der Mach­bar­keits­studie analy­sieren unsere Spezia­lis­tinnen und Spezia­listen die Poten­ziale und Risiken Ihres MVZ-Grün­dungs­vor­ha­bens. Wir kalku­lieren die wirt­schaft­li­chen Auswir­kungen und erar­beiten optimale Lösungs­wege für Ihre Ziel­er­rei­chung.

Unser Team ermittelt und entwi­ckelt auf Basis einer umfas­senden Analyse das pass­ge­naue Grün­dungs­kon­zept, den exakten Inves­ti­tions- und Finan­zie­rungs­be­darf sowie die nötigen Maßnahmen zur stra­te­gi­schen Markt­ein­füh­rung.

Plan­bar­keit und Sicher­heit für Ihre MVZ-Gründung

Für eine erfolg­ver­spre­chende Praxis­expan­sion analy­sieren wir Stand­ort­fak­toren und die Qualität des poten­zi­ellen Pati­en­ten­stamms, bewerten finan­zi­elle Risiken und entwi­ckeln einen exakt auf die wirt­schaft­li­chen Umstände ange­passten Finanz­plan.

Wir erar­beiten einen detail­lierten Zeit- und Maßnah­men­plan für Ihre MVZ-Gründung, in dem auch anfal­lende Kosten und Mindest­um­satz­ziele fest­ge­halten werden, um die Ziel­er­rei­chung nach­haltig messbar zu machen.

In Absprache mit Ihrem Steu­er­büro berück­sich­tigen wir zudem bereits in der Planung die – durch die neue Rechts­form anfal­lenden – Steu­er­zah­lungen. So erhalten Sie eine umfas­sende Liqui­di­täts­pro­gnose.

Eine solide Mach­bar­keits­studie verschafft Ärzten und Zahn­ärzten, die ein MVZ gründen wollen, eine sichere Grundlage für alle wichtigen Entschei­dungen und ist die optimale Basis für eine erfolg­reiche und unter­neh­me­risch stabile Zukunft.

MVZ-Gründung im Video

Unsere Experten erklären die wich­tigsten Schritte zur MVZ-Gründung im kurzen Video für Sie!

Weiter­füh­rende Themen