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TSVG ade: So können Ärzte ihre Abrech­nung trotzdem steigern

Im Mai 2019 trat das Termin­ser­vice- und Versor­gungs­ge­setz, kurz TSVG, in Kraft. Nur knapp vier Jahre später ist es trotz großer Wider­stände in der Ärzte­schaft schon wieder Geschichte. Zwar wurden die Zuschläge für Termin­ver­mitt­lungen zum 01.01.2023 erhöht. Doch die Finanz­lücke, die durch den Wegfall der Neupa­ti­en­ten­re­ge­lung entsteht, können diese nicht ausglei­chen. Wie nieder­ge­las­sene Ärztinnen und Ärzte trotzdem profi­tabel abrechnen können, worauf sie in ihrer KV-Abrech­nung achten sollten, und wo Hono­rar­po­ten­ziale schlum­mern, erfahren Sie in diesem Artikel.

In unserer Praxis­beratung spüren wir Ernüch­te­rung und Ratlo­sig­keit über das Ende des TSVG. Die ambulante Versor­gung hat derzeit ohnehin mit immensen Kosten­stei­ge­rungen zu kämpfen. Der Budget­ver­lust durch die Abschaf­fung der Neupa­ti­en­ten­re­ge­lung bei gleich­zeitig stei­gender Pati­en­ten­zahl und Pati­en­ten­er­war­tung setzt Praxis- und MVZ-Inhabende weiter unter Druck.

Für viele Ärztinnen und Ärzte ist die Komple­xität der Praxis­ab­rech­nung eine wieder­keh­rend große Heraus­for­de­rung: Ände­rungen im Regelwerk, neue Ziffern, Verord­nungen und Beschlüsse. Regel­mäßig passen die Kassen­ärzt­li­chen Verei­ni­gungen (KV) ihre Abrech­nungs­mo­da­li­täten an. Wer da immer up to date ist, dem kann nur Respekt gezollt werden. In zahl­rei­chen Praxen und Medi­zi­ni­schen Versor­gungs­zen­tren fehlt es jedoch schlichtweg an Zeit und quali­fi­ziertem Personal, um sich neues Wissen anzu­eignen und die Quar­tals­ab­rech­nung so zu gestalten, dass die Budgets optimal ausge­schöpft werden.

Smarte Tools unter­stützen die Abrech­nung von Arzt­praxis und MVZ

Dem deutschen Gesund­heits­markt gehen mit der rollenden Renten­ein­tritts­welle in Kombi­na­tion mit dem Fach­kräf­te­mangel immer mehr Knowhow-Träger und Arbeits­ka­pa­zi­täten verloren. Das kann in Praxis und MVZ nicht nur zu Kürzungen des Leis­tungs­an­ge­bots, sondern auch zu fehler­haften KV-Abrech­nungen führen. Der Praxisum­satz leidet, und im schlech­testen Fall entstehen Regress­for­de­rungen und damit erheb­liche finan­zi­elle Verluste. Um diesen Heraus­for­de­rungen zu begegnen, sind inno­va­tive digitale Tools entstanden, die Ärztinnen und Ärzten helfen, ihre Abrech­nung optimal und fehler­frei zu gestalten.

Auch wir von Kock + Voeste haben für unsere Abrech­nungs­be­ra­tung eine smarte Software entwi­ckelt, die KV-Abrech­nungen auf Wirt­schaft­lich­keit, Poten­ziale und Plau­si­bi­lität prüft. Die Prüfung innerhalb des laufenden Quartals ermög­licht es Ärztinnen und Ärzten, schnell auf die Ausnut­zung der bishe­rigen Budgets zu reagieren. Noch bevor die Abrech­nung an die KV weiter­ge­leitet wird, kontrol­lieren unsere Spezia­lis­tinnen und Spezia­listen – unter­stützt von einem ausge­klü­gelten digitalen System – die Praxis­ab­rech­nung auf Poten­ziale sowie sachliche und fachliche Rich­tig­keit.

Die wich­tigsten Hebel in der Abrech­nungs­op­ti­mie­rung

Unab­hängig von der medi­zi­ni­schen Fach­gruppe und dem KV-Zustän­dig­keits­ge­biet offen­baren unsere Abrech­nungs­ana­lysen wieder­keh­rende Poten­ziale und Mängel in der Leis­tungs­ab­rech­nung. Die Kontakt­häu­fig­keit zum Patienten und die Ausschöp­fung extrabud­ge­tärer Vergü­tungen spielen dabei eine zentrale Rolle.
Im Folgenden listen wir die verbrei­tetsten Defizite in der KV-Abrech­nung auf:

Versi­che­rungs­pau­schale

Eigent­lich ist sie die am häufigsten und wie selbst­ver­ständ­lich einge­ge­bene Gebüh­ren­ord­nungs­po­si­tion – die Versi­cher­ten­pau­schale. Doch vielfach wird sie in der Abrech­nung einfach vergessen. Prüfen Sie nach, ob die Versi­che­rungs­pau­schale regel­ge­recht und voll­ständig erhoben wird. Beachten Sie dabei, dass diese nur beim ersten kurativ veran­lassten Arzt-Patienten-Kontakt ange­rechnet werden darf. Präven­tive Kontakte werden über die Versi­che­rungs­pau­schale nicht vergütet.

Diagnose-Ziffern

Häufig fehlen abre­chen­bare Ziffern, die trotz erstellter Diagnose nicht ange­wendet werden – verschenktes Potenzial. Nutzen Sie alle Ziffern, die im Zusam­men­hang mit einer bestimmten Diagnose und entspre­chenden Therapie verwendet werden können.
Ande­rer­seits rechnen viele Ärztinnen und Ärzte aber auch Leis­tungen ab, ohne dass die dafür notwen­dige Diagnose vorhanden ist. Prüfen Sie genau und über­ar­beiten Sie Ihre Abrech­nung, damit diese plausibel bleibt.  

Behand­lungs­zeiten

Die Behand­lungs­zeiten sind auf 780 Stunden im Quartal und 12 Stunden pro Tag je ärztliche Zulassung begrenzt. Eine Über­schrei­tung der Behand­lungs­zeiten kann eine Prüfung nach sich ziehen. Stellen Sie also sicher, dass in diesem Fall gute Begrün­dungen für die Über­schrei­tung des Zeit­bud­gets vorliegen. Bei Unter­schrei­tung der Behand­lungs­zeiten sollten Sie das Potenzial zur Nacherfas­sung nutzen und ggf. über die Auswei­tung Ihrer Sprech­stunden nach­denken.

HA-Vermitt­lungs­fälle

15 Prozent aller Fach­arzt­pa­ti­enten können als Haus­arzt­ver­mitt­lungs­fall extrabud­getär abge­rechnet werden. Auch Haus­ärz­tinnen und Hausärzte selbst profi­tieren von der Vermitt­lung. Arbeiten Sie an Ihrem Netzwerk und schaffen Sie als Fach­ärztin oder Facharzt Kapa­zi­täten für Haus­arzt­ver­mitt­lungs­fälle. Je schneller ein Behand­lungs­termin nach der Vermitt­lung zustande kommt, desto höher fallen die KV-Zuschläge aus. 

Offene Sprech­stunde

Als Über­bleibsel des TSVG müssen Fach­arzt­praxen und Medi­zi­ni­sche Versor­gungs­zen­tren an mindesten fünf Stunden pro Woche eine offene Sprech­stunde anbieten. 17,5 Prozent der Gesamt­pa­ti­enten pro Quartal können darüber extrabud­getär abge­rechnet werden. Dieses Abrech­nungs­po­ten­zial wird bislang viel zu selten ausge­schöpft. Unser Tipp: Bieten Sie möglichst täglich eine offene Sprech­stunde an, in der Sie umsatz­starke Pati­en­tinnen und Patienten abrechnen können.

Die Abrech­nungs­op­ti­mie­rung ist eng mit einer Verbes­se­rung der Termin­struktur und Pati­en­ten­kom­mu­ni­ka­tion in Praxis und MVZ verknüpft. Neben dem Angebot von offenen Sprech­stunden und geplanten Kapa­zi­täten für Haus­arzt­ver­mitt­lungs­fälle, sollte auch ein verläss­li­ches Recall-System etabliert werden. Indem Sie Ihre Pati­en­tinnen und Patienten an wichtige Termine, wie Impfungen, Vorsor­ge­un­ter­su­chungen oder Check-ups, erinnern, steigern Sie nicht nur Ihre Service­ori­en­tie­rung und Pati­en­ten­bin­dung, sondern auch Ihren Praxisum­satz. Insbe­son­dere bei Chroniker-Patienten ist die Kontakt­häu­fig­keit ausschlag­ge­bend, um den KV-Zuschlag zu erhalten. Auch in der Geriatrie, Psycho­so­matik und bei Gesprächs­leis­tungen bleiben in vielen Arzt­praxen Abrech­nungs­po­ten­ziale auf der Strecke.

Durch­schnitt­lich 10.000 Euro Honorarpotenzial/​Quartal

Eine digital unter­stützte Abrech­nungs­ana­lyse iden­ti­fi­ziert bis ins Detail – auf Ziffer und Patient genau –, an welcher Stelle die Arzt­praxis Budgets verschenkt oder fehler­hafte Eingaben vorliegen. In unserer Beratung erfolgt das Abrech­nungs­con­trol­ling in drei Schritten: Zuerst wird die Abrech­nungs­datei der Praxis anony­mi­siert. Damit ist sicher­ge­stellt, dass der Schutz sensibler Pati­en­ten­daten voll­um­fäng­lich gewähr­leistet ist. Im zweiten Schritt werden die anony­mi­sierten Praxis­daten in unser digitales Abrech­nungs­tool einge­speist, die Umsatz­po­ten­ziale des laufenden Quartals ermittelt und auf poten­zi­elle Über­schrei­tungen geprüft. Anschlie­ßend wird die Abrech­nung durch konkrete Hand­lungs­emp­feh­lungen optimiert, um einen wirt­schaft­li­chen Erfolg zu erzielen und Regressen vorzu­beugen.

Unsere iden­ti­fi­zierten Umsatz­po­ten­ziale liegen im Schnitt bei 10.000 Euro pro Praxis und Quartal – in Groß­praxen haben wir auch schon bis zu 30.000 bzw. 50.000 Euro Hono­rar­po­ten­zial im Quartal ermittelt.
Die Potenzial- und Fehler­ana­lyse erfolgt auf Ziffern- und Pati­en­ten­ebene, sodass Ärztinnen, Ärzte und Praxis­mit­ar­bei­tende auf einen Blick erkennen können, an welchen Stellen Korrek­turen vorge­nommen werden sollten. Darüber hinaus gibt unsere Abrech­nungs­soft­ware auch Fach­grup­pen­ver­gleiche und einen Kenn­zah­len­ver­lauf aus. Die doku­men­tierten Schein- und Fall­wert­ent­wick­lungen schaffen nicht nur für das Praxis­management, sondern auch für Geldgeber Trans­pa­renz.

Eine opti­mierte KV-Abrech­nung hat das Potenzial, zu einer Honorar- und Schein­wert­stei­ge­rung zu führen. Wir empfehlen daher jeder Arzt­praxis und jedem MVZ,  mindes­tens einmal eine profes­sio­nelle Abrech­nungs­ana­lyse durch­führen zu lassen. Damit erhalten Inha­be­rinnen und Inhaber einen ersten Eindruck über die bisherige Abrech­nungs­qua­lität ihres Unter­nehmens und entdecken mögli­cher­weise schon in der Erst­ana­lyse Stell­schrauben zur Hono­rar­op­ti­mie­rung.

Durch unsere Abrech­nungs­ana­lyse innerhalb des laufenden Quartals können Ärztinnen und Ärzte nicht nur Plau­si­bi­li­täts­prü­fungen durch­führen und bei Bedarf früh­zeitig gegen­steuern. Auch Budget-und Zeit­ka­pa­zi­täten können für das verblei­bende Quartal profi­ta­bler genutzt werden. Für Inter­es­sen­tinnen und Inter­es­senten bieten wir die Erst­ana­lyse zum Kennen­lern­preis an.